Gemeinderatssitzung der Gemeinde NienwohldGemeinderatssitzung der Gemeinde Nienwohld

Montag 14.11.2022; 19.30 Uhr; Alte Schule Nienwohld, 23863 Nienwohld

Tagesordnung:

(öffentlich)

  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Einwohnerfragezeit
  3. Protokoll der Sitzung vom 30.05.2022 – öffentlicher Teil –
  4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
  5. Aufhebung des Schulverbandes Bargteheide-Land hier: Abschluss eines öffentlichen-rechtlichen Vertrages
  6. Gem. Nienwohld – Förderung von Jugendfreizeitfahrten – Erhöhung auf 4,00 € pro Tag / pro Teilnehmer ab 01.06.2022
  7. Bebauungsplan Nr. 5 – als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch
    Gebiet: südlich der Dorfstraße und nordöstlich der Schulstraße in Nienwohld
    Hier: Aufstellungsbeschluss und Festlegung der Planungsziele
  8. Satzung der Gemeinde Nienwohld über die Niederschlagswasserbeseitigung
    (Allgemeine Niederschlagswasserbeseitigungsatzung – ANS)
  9. Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Nienwohld für das Jahr 2021
  10. Fortschreibung Ortsentwicklungskonzept
  11. Einwohnerfragezeit
  12. Anfragen und Mitteilungen

(nicht öffentlich)

  1. Protokoll der Sitzung vom 30.05.2022 – nicht öffentlicher Teil –
  2. Wegeinstandsetzungsarbeiten am Moorrandweg, Schwarzer Seite: 2/2
    Damm und Feldweg ab Parkplatz Moorweg; hier: Auftragsvergabe
  3. Anfragen und Mitteilungen

Die offizielle Tagesordnung und Einladung kann hier auf der Internetseite des Amtes Bargteheide-Land eingesehen werden.


Die Sitzung:

Anwesend (Gemeindevertreter): Herr Schmidt, Frau Schulz, Herr Manke, Herr Grave, Herr Krohn, Frau Manke, Frau Stax, Herr Voß
Einwohner: 3 Einwohner, IG Pro Nienwohld
  1. Die Tagesordnung wurde ohne Einwände festgestellt. Die Einladungen wurden rechtzeitig versendet. Der Punkt 8 der Tagesordnung wurde nicht behandelt, da er zuerst im entsprechenden Ausschuß behandelt werden soll.
  2. Es wurden mehrere Fragen an den Gemeinderat gestellt:
    • Gibt es Neuigkeiten für einen neuen Standplatz des fehlenden Altglascontainers? –> Antwort: Nein, es gibt keinen neuen Standort und bis auf Weiteres keinen Altglascontainer.
    • Auf der letzten Sitzung wurde bereits darauf hingewiesen, dass am Ortseingang von Bargfeld-Stegen kommend, keine befestigte Banquette an der Dorfstraße ist und diese dadurch immer wieder beschädigt wird und damit die Unfallgefahr erhöht ist. Gibt es hier Neuigkeiten bzgl. der Befestigung der Banquette? –> Antwort: Nein, Neuigkeiten gibt es dazu nicht. Der Bürgermeister wird entsprechend beim Amt nachfragen zum Sachstand.
    • Da bis heute es keine Aussage dazu gibt, warum der Gemeinderat seinen Beschluss über die Hebesätze der Grundsteuer vom 07.12.2020 nie umgesetzt hat, wurde nochmals zum Sachstand nachgefragt. –> Antwort: hier hatte es einen Fehler in der Verwaltung gegeben, die den Beschluss nicht umgesetzt hat. Dem Gemeinderat ist dies selber auch nicht aufgefallen. Da die Grundsteuer bereits erhoben wurde, ist eine nachträgliche Berichtigung nicht mehr möglich.
    • Gibt es Neuigkeiten zum Anschluß von Nienwohld an das Abwassernetz Bargteheide-Land? –> Antwort: es gibt erste Baumaßnahmen zur Erstellung einer Druckleitung nach Barfeld-Stegen, aber das Vorhaben gestaltet sich aktuell zäh. Wann der Anschluß vorhanden sein wird, ist aktuell nicht absehbar.
    • Einwohner aus der Schulstrasse fragen nach dem Hintergrund für den Bebauungsplan Nr. 6. Ebenso kritisieren sie, dass es zu wenig Informationen dazu gegeben hat und auch keine Kostenaufstellung. –> Antwort: Der Bebauungsplan Nr. 6 ist eine Initiative des Gemeinderates um für die Grundstückseigentümer in der Schulstraße einen B-Plan zu haben, den es aktuell nicht gibt (es gilt daher allgemeines Landesrecht). Ein B-Plan würde helfen Strukturen zu schaffen, die für alle gleich sind z.B. wenn man die Grundstücke teilen möchte für eine rückwärtige weitere Bebauung. Der Bürgermeister kündigte an, dass es noch eine weitere Information an die Einwohner dazu geben wird.
  3. Das Protokoll zur Sitzung vom 30.05.2022 wurde einstimmig genehmigt.
  4. Der Bürgermeister nimmt zu den im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung Beschlüssen Stellung:
    • Im Bezug auf die Veräußerung einer Wegefläche u. Vereinbarung über die Zahlung von Erschließungskosten im Bereich Honbrook ist man mit den angrenzenden Grundstücksbesitzern in Verhandlung.
    • Im Bezug auf die Auftragsvergabe der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 5 wurde diese vergeben.
  5. Nach kurzer Besprechung wird einstimmig der Aufhebung des Schulverbandes Bargteheide-Land zum 31.12.2022 einschließlich der vermögensrechtlichen Regelungen zugestimmt. Damit geht die Aufgabe der Schulträgerschaft auf das Amt über.
  6. Ebenso wird einstimmig beschlossen, dass die Förderung von Jugendfreizeitfahrten mit einer Erhöhung auf 4,00 € pro Tag / pro Teilnehmer ab 01.06.2022 unterstützt wird.
  7. Der Bürgermeister referiert zunächst über den Bebauungsplan Nr. 5, der es möglich machen soll das Gemeindegrundstück der alten Schule neu zu gestalten im Hinblick auf den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses. Dabei wird auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung verzichtet, ebenso auf eine Umweltprüfung.
    Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 zu.
  8. – fällt weg wegen *Formfehler*, siehe Punkt 1. –
  9. Herr Schmidt referiert über die Prüfung der Jahresrechnung 2021. Es wurden keine Fehler und Unregelmäßigkeiten entdeckt, doch gab es eine Überschreitung des Haushaltes von knapp 4.500 Euro.
    Der Gemeinderat beschließt die Überschreitung nachträglich zu genehmigen. Die Prüfung wird ebenfalls genehmigt.
  10. Der Bürgermeister berichtete über die weiteren Aktivitäten zum Ortsentwicklungsprojekt. Unter anderem verwies er auf die Arbeiten der Norga und die Dorffunk-App. Zur Zeit würden auch neue Ideen verfolgt um weitere Bauflächen in Nienwohld zu schaffen, wobei hier zunächst Baulücken ausgelotet werden sollen bzw. eine Bebauung bis zur Alten Alster.
  11. Von den anwesenden Bügern gab es keine weiteren Fragen oder Mitteilungen.
  12. Der Bürgermeister teilte mit, dass es im Gemeindewohnhaus im Honbrook einen Wasserschden gegeben hat, der mittlerweile beseitigt wurde. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass der Gemeindemitarbeiter jetzt mehr Aufgaben übernommen hat.
  13. – nicht öffentlich, keine Information –
  14. – nicht öffentlich, keine Information –
  15. – nicht öffentlich, keine Information –

Dieser Bericht wurde von uns neutral nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und gibt den Verlauf der Sitzung wieder, wie er wahrgenommen wurde. Die hier gemachten Informationen gehen teilweise über das offizielle Protokoll hinaus und sollen den Bürgern mehr Informationen bieten. Das offizielle Protokoll wird nach Veröffentlichung hier zu finden sein.


Kommentar der IG Pro Nienwohld

Da kommt man doch ins grübeln…

Wie aus heiterem Himmel tauchte auf einmal die Idee für einen Bebauungsplan Nr. 6 für die Anwohner der Schulstrasse auf, obwohl gerade mal der Bebauungsplan Nr. 5 aufgestellt werden sollte. Nicht umsonst waren einige Anwohner da und fragten nach den Hintergründen, da sie ja eigentlich keinen Bebauungsplan mehr benötigen… sie haben ja schon gebaut. Wozu also einen Bebauungsplan, der außer Kosten für die Anwohner nichts am Status verändert?

Verkauft wurde dies mit wenig Informationen und auch über die Kosten wurden die Anwohner im Unklarem gelassen. Auf der Sitzung sprach dann der Bürgermeister davon, dass dies doch zum Wohle der Anwohner sein würde. So könnten sie die Grundstücke z.B. teilen und den rückwärtigen Teil verkaufen für einen weiteren Bauplatz.

Grundsätzlich nicht verkehrt, aber was würde das für die Anwohner bedeuten, wenn sie davon Gebrauch machen würden? Um die rückwärtigen Grundstücke zu erreichen, müßten sie für den vorderen Teil ein *Überfahrrecht* einräumen. Somit wird auch vom vorderen Teil des verbliebenen Grundstücks ein Teil für einen Zufahrtsweg benötigt. Alternativ wird dieser Zufahrtsweg gleich dem rückwärtigen Grundstück zugeordnet, somit ein Pfeifenstiehlgrundstück.

Ob das die Anwohner wirklich wollen? Das eigene Grundstück im vorderen Teil stark verkleinern?

Spekulieren wir mal: nein, die Anwohner finden das gar nicht gut, wollen trotzdem das rückwärtigen Grundstück verkaufen. Die Lösung: die Grundstücke z.B. auf der rechten Seite bekommen auf der Rückseite eine eigene Zuwegung (z.B. Schulstraße am Ende weiterführen). …und da die Straße schon mal da ist, kann man sie ja auch gleich weiterführen an der Rückseite der Grundstücke an der Dorfstraße. Damit bekommen auf einmal noch weitere Anwohner die Möglichkeit rückwärtige Teile ihrer Grundstücke zu verkaufen. Ist das der eigentliche Grund für diese Idee?

Wie gesagt, nur eine Spekulation mit Phantasie.  …aber man kommt doch schon ins grübeln, was da wohl dahinter steckt? 

Kommentar der IG Pro Nienwohld

2 Gedanken zu „12. Sitzung der Gemeindevertretung Nienwohld“

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